Webanalyse / Datenerfassung

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung möchte ihre Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert),
Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell,
Betriebssystem-Version,
Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins,
aufgerufene URLs,
die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site),
Verweildauer,
heruntergeladene PDFs,
eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

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Kinderzimmer

Lina:

Hey, cool, dass Du uns gefunden hast. Dann kannst Du ja gleich mitmachen und uns helfen.

Leon:

Das hier ist übrigens meine Freundin Lina und ich bin Leon.

Lina:

Genau. Und wir möchten uns heute zusammen mit Dir informieren, was man tun kann, wenn man zum Beispiel berührt wird, ohne dass man das möchte.

Leon:

Dafür haben wir auch schon alle möglichen Infos zusammen gesammelt, was Erwachsene eigentlich dürfen und was nicht. Und vor allem, wie wir Kinder uns schützen können, wenn sich jemand doof verhält.

Lina:

Denn…

Lina und Leon (gemeinsam):

Wissen macht stark.

Dein Wissen

Rechte

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde im Jahr 1989 verabschiedet. Darin haben sich erwachsene Vertreter und Vertreterinnen aus 193 Ländern der Erde darauf geeinigt, dass alle Kinder dieser Erde Rechte haben. Die Bundesrepublik Deutschland hat diese Konvention 1992 unterschrieben. Die Regierung unseres Staates will seitdem darauf achten, dass alle Kinder in Deutschland diese Rechte kennenlernen können und sie von allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eingehalten werden.