Webanalyse / Datenerfassung

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung möchte ihre Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert),
Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell,
Betriebssystem-Version,
Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins,
aufgerufene URLs,
die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site),
Verweildauer,
heruntergeladene PDFs,
eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

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Kinderzimmer

Lina:

Hey, cool, dass Du uns gefunden hast. Dann kannst Du ja gleich mitmachen und uns helfen.

Leon:

Das hier ist übrigens meine Freundin Lina und ich bin Leon.

Lina:

Genau. Und wir möchten uns heute zusammen mit Dir informieren, was man tun kann, wenn man zum Beispiel berührt wird, ohne dass man das möchte.

Leon:

Dafür haben wir auch schon alle möglichen Infos zusammen gesammelt, was Erwachsene eigentlich dürfen und was nicht. Und vor allem, wie wir Kinder uns schützen können, wenn sich jemand doof verhält.

Lina:

Denn…

Lina und Leon (gemeinsam):

Wissen macht stark.

Dein Wissen

Missbrauch und Gewalt

Es gibt manchmal Kinder, Jugendliche oder Erwachsene, die dir durch ihr Verhalten und das, was sie zu dir sagen, Angst machen. Das dürfen sie nicht. Du darfst NEIN sagen und dir Hilfe holen.

Bei einer (Straf-)Anzeige teilst du der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ein Geschehen mit, das eine Straftat ist. Die Polizei oder Staatsanwaltschaft ist dazu verpflichtet, dir zuzuhören und zu prüfen, ob sie den Fall weiter untersucht und noch andere Personen dazu befragt.

Rechte

Kinder haben ein Recht darauf, aufgeklärt zu werden, z.B. über ihren Körper, über Freundschaft und Beziehung, Liebe und Sexualität. Die meisten Kinder haben Sexualkundeunterricht oder Sexualaufklärung an der Schule.

Liebe, Sexualität und Beziehung

Jemand anmachen bedeutet, sein Interesse an einem Mädchen oder einem Jungen zu zeigen. Anmache kann – vor allem bei witzigen und ungewöhnlichen Ideen – Spaß machen und erfolgreich sein. Blöde Anmache von Mädchen und Jungen kann dagegen verletzen.

Aufreißen ist ein aggressives umgangssprachliches Wort für anmachen.

Rat und Hilfe

Anonym ist eine Person, deren Namen nicht bekannt ist. Diese Person bleibt in der Anonymität. Du kannst zum Beispiel am Kinder- und Jugendtelefon anonym anrufen und beraten werden, ohne deinen Namen zu nennen.

Körper

Der medizinische Ausdruck für den Darmausgang – das Poloch.

Gefühle

Eine Autorität ist meistens eine Person mit viel Einfluss. Diese Person wird von den anderen anerkannt und geachtet.