Webanalyse / Datenerfassung

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung möchte ihre Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert),
Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell,
Betriebssystem-Version,
Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins,
aufgerufene URLs,
die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site),
Verweildauer,
heruntergeladene PDFs,
eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

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Kinderzimmer

Lina:

Hey, cool, dass Du uns gefunden hast. Dann kannst Du ja gleich mitmachen und uns helfen.

Leon:

Das hier ist übrigens meine Freundin Lina und ich bin Leon.

Lina:

Genau. Und wir möchten uns heute zusammen mit Dir informieren, was man tun kann, wenn man zum Beispiel berührt wird, ohne dass man das möchte.

Leon:

Dafür haben wir auch schon alle möglichen Infos zusammen gesammelt, was Erwachsene eigentlich dürfen und was nicht. Und vor allem, wie wir Kinder uns schützen können, wenn sich jemand doof verhält.

Lina:

Denn…

Lina und Leon (gemeinsam):

Wissen macht stark.

Die wichtigsten Kinderrechte: Lass dir nicht alles gefallen!

Wusstest du, dass die meisten Länder der Welt Kinder und Jugendliche durch besondere Rechte schützen? Das heißt aber nicht, dass alle Menschen sich auch daran halten. Es ist wichtig, zu wissen, dass du deine Rechte verteidigen darfst.

Klicke auf Deine Rechte und finde heraus, was sich dahinter verbirgt!

Dort haben wir das Wichtigste der Kinderrechte für dich zusammengetragen.

Du darfst dich auf deine Gefühle verlassen!

Alle deine Gefühle sind wichtig und wertvoll und müssen von deinen Mitmenschen geachtet und anerkannt werden. Wenn du ein komisches Gefühl hast, dann darfst du darauf hören und es ernst nehmen. Du hast das Recht, dich wohlzufühlen und dich auf deine Gefühle zu verlassen.

Du hast die gleichen Rechte wie alle anderen Kinder auch!

Alle Kinder haben die gleichen Rechte und dürfen nicht wegen ihres Alters, ihres Geschlechtes oder ihrer Herkunft diskriminiert - das bedeutet verachtet oder schlechtgemacht - werden. Du bist genauso einzigartig und wertvoll wie deine beste Freundin oder dein bester Freund oder auch das Kind, welches du nicht so gern magst.

Du darfst Hilfe holen!

Alle Kinder haben das Recht auf Schutz und Fürsorge. Du darfst entscheiden, wann du Hilfe brauchst. Überlege dir, wer dir helfen könnte. Wenn Dir am Anfang nicht geglaubt wird oder du noch wenig Mut hast, gib nicht auf: Probiere es immer wieder.

Dein Körper gehört dir!

Jedes Kind darf über seinen Körper selbst bestimmen. Niemand darf dir wehtun. Du hast ein Recht darauf, dass dein Körper rücksichtsvoll und mit Respekt behandelt wird.

Du darfst NEIN sagen!

Alle Kinder dürfen auch gegenüber älteren Jugendlichen und Erwachsenen NEIN sagen. Wenn du dich nicht wohl fühlst, dann darfst du NEIN sagen. Du hast das Recht, deine Meinung zu sagen.

Du bist nicht schuld, wenn deine Rechte verletzt werden!

Wenn dich eine jugendliche oder erwachsene Person unangenehm berührt oder dir komische Sachen sagt oder zeigt, dann hast du keine Schuld. Diese Person weiß, dass sie das nicht tun darf und ist für ihr Handeln selbst verantwortlich. Du darfst mit anderen Menschen darüber reden.

Du entscheidest, welche Berührungen dir angenehm sind!

Es gibt angenehme und unangenehme Berührungen. Du darfst entscheiden, welche Berührungen dir angenehm sind und wer dich anfassen darf. Du hast das Recht, dass die Erwachsenen dich vor sexuellem Missbrauch schützen.

Du darfst schlechte Geheimnisse weitersagen!

Alle Kinder haben auch Geheimnisse. Es gibt viele gute Geheimnisse, die Freude machen, z.B. wenn du das Geschenk für deine Freundin schon vor ihrem Geburtstag kennst. Manchmal gibt es Geheimnisse, die dir Sorgen bereiten und dir vielleicht auch Angst machen. Dann darfst du diese Geheimnisse auch weitersagen. Das ist kein Petzen!